Gutachten ohne Wert?
Leserbrief in der MZ im April 2023
Liebe Leserinnen und Leser,
es kann sein, dass sich die Sachlage für Sie noch nicht richtig darstellt; vielleicht verstehen Sie auch nicht, warum die Angelegenheit „Gutachten ohne Wert“ so sehr unter die Haut geht; so empfindet es zumindest die Fraktion Heimatfreunde Ilberstedt. Deshalb noch einmal in aller Kürze:
Im Juli 2020 wurden auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses 3 Nachbargrundstücke zum Bürgermeistersohn-Neubaukomplex zum Bodenrichtwert von 20,-- Euro/qm verkauft. Auf Grund falscher Rahmenbedingungen wurde der Wert der Grundstücke späterhin im Januar 2021 niedriger eingeschätzt. Das nahm die Mehrheitsfraktion im Ilberstedter Gemeinderat zum Anlass, den Beschluss vom 14.07.2020 aufzuheben und daraufhin in der gleichen Sitzung einen neuen Beschluss zu fassen, jetzt aber mit einem um mehr als die Hälfte abgesetzten Verkaufspreis.
Einige Monate später taucht im Oktober 2021 im Gemeinderat eine weitere Beschlussvorlage zum Verkauf von zwei weiteren Nachbargrundstücken der vorstehend genannten Grundstücken auf. Wieder attestiert der Gutachter für diese Grundstücke fälschlicherweise einen deutlich abgesetzten 50prozentigen Verkaufspreis. Kaufinteressent ist wiederum der Bürgermeistersohn und dessen Frau. Die Fraktion Heimatfreunde Ilberstedt beanstandet die Beschlussvorlage und das Gutachten als nicht rechtskonform; die vorgeschlagene Kaufpreisabsenkung basiere nicht auf einem geforderten Verkehrswertgutachten. Von dieser Beschlussvorlage hat vorher niemand etwas gewusst. Das also ist das Ergebnis der totalen Ilberstedter Intransparenz in Grundstückskaufangelegenheiten in Ilberstedt.
Bezüglich dieser beiden Grundstücke gibt es darüber hinaus ein weiteres Kaufangebot, nämlich von mir, jetzt aber zum vollen Wert (Bodenrichtwert), weil die Tatbestandsmerkmale für die Kaufpreisabsetzung nicht gegeben sind bzw. vom Gutachter unrichtiger Weise zur Anwendung gebracht worden.
Trotzdem erfolgt ein Verkaufsbeschluss, allerdings nur für das größere Nachbargrundstück, wobei mein deutlich höherwertigeres Kaufangebot nicht berücksichtigt wird. An den Bürgermeistersohn wird damit ein weiteres Grundstück zum abgesenkten Betrag von 50 Prozent per Beschluss veräußert. Die entsprechende Beschlussvorlage fertigt der Bürgermeister schließlich auch noch selber aus. Gegen diesen Beschluss bzw. gegen diese Vorgehensweise habe ich Beschwerde eingelegt mit der Wirkung, dass erst nach heftiger Gegenwehr meinerseits der Beschluss Ende Januar 2022 aufgehoben wird. Originalton in der Beschlussvorlage: „Er ergeht ein neuer Beschlussvorschlag.“
Seitdem geschieht in der Sache nichts mehr. Mein Kaufantrag zum Bodenrichtwert wird nicht weiter gehandhabt, obwohl ich diesbezüglich beim Verwaltungsleiter mehrmals interveniert habe. Vielmehr äußert der Bürgermeister in den folgenden Sitzungen, dass man keine Grundstücke mehr verkaufen wolle, sondern nur noch an Grundstücksnachbarn verpachten werde. Jetzt im Frühjahr 2023 heißt es seitens der Mehrheitsfraktion: Ein Verkaufsflächenregister wird abgelehnt, ebenfalls das von der Fraktion Heimatfreunde Ilberstedt vorgeschlagene Bieterverfahren. Stattdessen werden in Ilberstedt Grundstücke – so der Idee des Bürgermeister stringent folgend -, nur noch an Grundstückseigentümer verpachtet, die schon in Ilberstedt Grundstücke besitzen, z.B. zu Lagerflächen oder generell zur Bebauung mit einem Wohnheim. Dazu gehört für die in Rede stehenden Grundstücke natürlich auch der Bürgermeistersohn. Toll! Wenn das keine Vetternwirtschaft ist, was ist das dann? Dann könnte ja sogar der Bürgerplatz nur an eine Person verkauft werden. Raten Sie einmal, an wen?
Mit freundlichen Grüßen
Roland Halang